„Einen richtiger Umgang mit Gefahrgütern fällt oft nicht auf. Ein falscher Umgang jedoch könnte katastrophale Folgen haben.“
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz, ADR, RID, ADN und dem IMDG-Code regelt die Pflicht, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens, welche an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, zwingend vorab unterwiesen werden müssen.
Dabei spiel es keine Rolle, ob die Mitarbeiter im Wareneingang, Verpackung, Verladung, Befüllung, Fahrzeugführung beschäftigt sind. Auch für vorgesetzte ist dies eine Pflicht.
Die Inhalte der Unterweisung sind vom Gesetzgeber vorgegeben und eine Nichtbeachtung wird mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet.
In Ihrem Betrieb bieten wir Ihnen folgende Veranstaltungen an:
Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern z.B. Verlader, Verpacker, Befüller, Entlader Mitarbeiter Wareneingang – ein Tag mit rechtssicherer Teilnahmebescheinigung • Schulung von beauftragten Mitarbeitern, z.B. Lagerleiter, WE-Leiter, Logistikleitung etc. – ein Tag mit Teilnahmebescheinigung
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb oder in unseren Schulungsräumen.